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    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Uwe H. Heider GmbH

    1. Geltungsbereich

    Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Uwe H. Heider GmbH schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Uwe H. Heider GmbH.

    2. Lieferung

    Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die von uns genannten Termine und Fristen sind freibleibend. Höhere Gewalt oder Ereignisse, die die Lieferung ohne unser Verschulden unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen uns zur Hinausschiebung der Lieferung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist, wenn nicht anders vereinbart, zur Abnahme von Teillieferungen und deren Fakturierung verpflichtet. Schadenersatz aus Verzugsansprüchen sind ausgeschlossen. Die Uwe H. Heider GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die anzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

    3. Abnahme

    Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung laut Rechnung/Lieferschein und Unversehrtheit zu überprüfen. Jegliche Beschädigungen an Verpackungen oder ein Lieferzustand, der einen Defekt oder einen (Teil-)verlust der Ware vermuten lässt, sind dem Frachtführer gegenüber noch bei Warenannahme anzuzeigen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Warenlieferung als offensichtlich mangelfrei, einwandfrei und vertragsmäßig erfolgt.

    4. Preise

    Alle Preise die von der Uwe H. Heider GmbH schriftlich oder mündlich abgegeben werden, gelten zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preise sind freibleibend. Zahlungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen netto zu leisten. Abweichende Zahlungsziele bedürfen einer Vereinbarung und Genehmigung durch die Uwe H. Heider GmbH.

    5. Zahlungsverzug

    Zahlungsverzug tritt ohne vorhergehende Mahnung ein. Verzugszinsen werden vom 1. Tag der Fälligkeit an berechnet.

    6. Gewährleistung

    Da die Uwe H. Heider GmbH kein Hersteller der ausgelieferten Waren ist, gelten ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung und die Garantiebedingungen der Hersteller. In Garantiefällen ist die Uwe H. Heider GmbH vor Einsendung des Produktes zu informieren. Die Kosten der Rücksendung falscher oder defekter Waren trägt der Versender. Die defekte oder falsch gelieferte Ware muss in der Originalverpackung versandt werden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung, normaler Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch und/oder Bedienungsfehler.

    7. Eigentumsvorbehalt

    Die Uwe H. Heider GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch im Falle eines Weiterverkaufs: Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages werden bereits jetzt an die Uwe H. Heider GmbH abgetreten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung gebucht sind (Kontokorrentvorbehalt). Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Uwe H. Heider GmbH gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zu. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

    8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Delmenhorst. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

    9. Schlussbestimmung

    Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.